Trennung - Familienrecht
Der Vollzug der Trennung ist die Voraussetzung für die Scheidung im Familienrecht. Wenn ein Paar sich trennt, sei es verheiratet oder nicht, kann dies in geordneten Bahnen geschehen, wenn es gelingt, sich rechtzeitig über den Vollzug dieser Trennung durch den Abschluss einer Trennungsvereinbarung zu einigen.
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, raten wir dazu, dass sich jeder der beiden Partner von einem Anwalt für Familienrecht über seine Rechte bei der Trennung und alles, was sich an diese Trennung anschließen wird, beraten lässt.
Die schützenden Normen des Familienrechts kommen dabei aber nur dann zur Anwendung, wenn die Partner verheiratet sind oder Regelungen im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern getroffen werden. In den übrigen Bereichen vollzieht sich die Auseinandersetzung nach zivilrechtlichen Bestimmungen.
Die Beratung durch den Anwalt für Familienrecht - wie in unserer Kanzlei – gibt Ihnen Sicherheit und Stärke, weil Sie dann Ihre Rechte und die Rechte der anderen Seite und die Möglichkeiten der Durchsetzung dieser Rechte kennen.
Dadurch kann wiederum viel unnötiger Streit vor und nach der Trennung vermieden werden und Sie gewinnen eine Perspektive für Ihr weiteres Leben nach der Trennung.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein erstes Sondierungsgespräch, in dem wir Ihnen den Weg aufzeigen, der am schnellsten zu Ihrem Ziel führt. Die Nummer dafür lautet: 033203 72501.
Tel.: 033203-72501
Bürozeiten: 8:00 - 17:30
Stärken:
20 Jahre Anwaltserfahrung
Fachanwalt für Familienrecht
Unkomplizierte Erreichbarkeit des Rechtsanwalts
Keine Wartezeit vor Ort, wegen konsequenter Terminvereinbarung
Gernot Simon - Die Kompetenz im Recht