Formulare
Beratungshilfe, Verfahrens- u. Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder Arbeitslosengeld II beziehen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe für eine Beratung oder Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen. Besonders in familienrechtlichen Streitigkeiten ist dies oft die einzige Möglichkeit einen Prozess zu finanzieren.
Hier können Sie testen, ob Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage kommt: PKH-fix und hier geht es zu den Antragsformularen: Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe
Vollmacht
Unser Vollmachtsformular finden sie hier.
Versorgungsausgleich
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
betriebliche Altersvorsorge
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein erstes Sondierungsgespräch, in dem wir Ihnen den Weg aufzeigen, der am schnellsten zu Ihrem Ziel führt. Die Nummer dafür lautet: 033203 72501.
Tel.: 033203-72501
Bürozeiten: 8:00 - 17:30
Stärken:
20 Jahre Anwaltserfahrung
Fachanwalt für Familienrecht
Unkomplizierte Erreichbarkeit des Rechtsanwalts
Keine Wartezeit vor Ort, wegen konsequenter Terminvereinbarung
Gernot Simon - Die Kompetenz im Recht