Kündigung

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigungen oder die Vorbereitung auf diese Streitigkeiten bilden den Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Praxis.

Formal wird in solchen Verfahren immer über die Wirksamkeit der Kündigung gestritten. Letztlich geht es aber doch um die Höhe der Abfindung, bzw. wie lange der Lohn noch gezahlt werden muss.

Auch Ansprüche nach Urlaubsabgeltung und Schmerzensgeld für Mobbing kommen nach der Kündigung hoch und werden vom Anwalt durchgesetzt.

Wir haben es auch schon geschafft, dass eine Kündigung zurückgenommen worden und der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist.

Gerne beraten wir auch Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie sollten damit aber nicht lange warten.

Die Wirksamkeit der Kündigung kann nur durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht innerhalb der ersten 3 Wochen nach Zugang der Kündigung notfalls mit Prozesskostenhilfe geltend gemacht werden.

Rufen Sie uns an. Je eher Sie anwaltlich beraten sind, desto stärker ist Ihre Position. Unsere Rufnummer dafür lautet: 033203 72501.

Günther & Simon spezialisiert auf Arbeitsrecht für alle mit Fragen zur Kündigung im Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Arbeitsrechtskündigung auf Anwaltssuche nach einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Teltow, Berlin, Zehlendorf, Kleinmachnow, Potsdam u. Stahnsdorf.

Meiereifeld 39a, 14532 Kleinmachnow

Tel.: 033203-72501

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Günther & Simon -
Die Kompetenz im Arbeitsrecht