Haben die Ehegatten beispielsweise ein gemeinsames Grundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist, welches bis zur Trennung als Ehewohnung gedient hat, wird oft über die Verwertung diese Hausgrundstücks gestritten.
Dazu gibt es viele Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit den Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung, Nutzungsentgelt, Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich.