Zum Hauptinhalt springen

Trennungsberatung im Familienrecht und bei außer­ehelicher Lebens­gemeinschaft

Nur wer weiß, was er will, kann sein Ziel erreichen.

Trennungsvereinbarung für eine friedliche Trennung

Der Vollzug der Trennung ist die Voraus­set­zung für die Schei­dung im Familienrecht. Wenn ein Paar sich trennt, sei es ver­hei­ra­tet oder nicht, kann dies in geordneten Bahnen ge­sche­hen, wenn es gelingt, sich rechtzeitig über den Vollzug dieser Tren­nung durch den Ab­schluss einer Tren­nungs­vereinbarung zu einigen.

Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, rate ich dazu, dass sich jeder der beiden Partner von einem Anwalt für Familienrecht über seine Rechte bei der Trennung und alles, was sich an diese Trennung an­schließen wird, beraten lässt.

Wann greift bei einer Trennung das Familienrecht und wann das Zivilrecht?

Die schützenden Normen des Familien­rechts kommen dabei aber nur dann zur An­wendung, wenn die Partner verheiratet sind oder Regelungen im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern ge­troffen werden.

In den übrigen Bereichen vollzieht sich die Aus­ein­andersetzung nach zivil­rechtlichen Bestimmungen. Auch dort bin ich zu Hause und berate Sie gerne.

Beratung bei einer Trennung durch einen Anwalt für Familienrecht

Die Beratung durch den Anwalt für Fami­lien­recht gibt Ihnen Sicher­heit und Stärke, weil Sie dann Ihre Rechte und die Rechte der anderen Seite und die Möglichkeiten der Durchsetzung dieser Rechte kennen.

Dadurch kann wiederum viel unnötiger Streit vor und nach der Trennung ver­mie­den werden und Sie gewinnen eine Pers­pek­tive für Ihr weiteres Leben nach der Tren­nung.

Sie suchen für Ihre Trennung einen Fach­anwalt für Fa­mi­lien­recht? Dann sind Sie hier genau richtig!

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Son­die­rungs­gespräch, in dem wir gemein­sam den Weg finden, der am schnellsten zu Ihrem Ziel führt.