Zugewinnausgleich im Familienrecht
zu retten ist
Wann greift der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich findet nur statt, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, also immer dann, wenn die Ehegatten nicht ausdrücklich durch einen notariell beurkundeten Vertrag die Gütertrennung vereinbart hatten.
Was bedeutet Zugewinn während einer Ehe?
Welcher Zeitraum gilt für die Zugewinngemeinschaft?
Wichtig bei dieser Auseinandersetzung sind folgende Stichtage:
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für das Anfangsvermögen der Tag der standesamtlichen Trauung.
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für das Endvermögen der Tag, an dem sich ein Ehegatte von dem anderen endgültig getrennt hat (Trennungsstichtag) und der Tag der Zustellung des Antrags auf Ehescheidung beim Antragsgegner (Endvermögensstichtag).
Ist am Endvermögensstichtag weniger Vermögen vorhanden als am Tennungsstichtag, gilt die widerlegbare Vermutung, dass die Vermögensdifferenz durch eine illoyale Vermögensverschiebung zustande gekommen ist.
Deshalb ist es ratsam, das Vermögen zum Trennungsstichtag und besonders die größeren Ausgaben zwischen den beiden Stichtagen, gut zu dokumentieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in § 1385 BGB geregelt sind, kann jeder Ehegatte, auch schon vor dem Ende der Ehe, die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Auch in diesem Fall berechnet sich der Zugewinnausgleich entsprechend den Regelungen im Falle der Ehescheidung.

Was ist auf das jeweilige Vermögen anzurechnen und was nicht? Was ist dabei im einzelnen noch alles zu beachten?
Gern erklären ich Ihnen die Details in einem persönlichen Gespräch.