Ehescheidung im Familienrecht
Wie kann eine Ehe geschieden werden?
Eine Ehe kann in Deutschland nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden und auch das nur, wenn sie gescheitert ist, so die §§ 1564 und 1565 BGB.
Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn
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die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr) und der "Antragsgegner/die Antragsgegnerin" der Ehescheidung zustimmt oder
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wenn der Antragsgegner/die Antragsgegnerin der Scheidung nicht zustimmt, die Ehegatten aber seit mindestens drei Jahren getrennt leben, so § 1566 BGB.
Die Ehe kann auch geschieden werden, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und nicht zu erwarten ist, dass sie die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen, z. B. weil ein Ehegatte sich endgültig weigert, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen.
Warum ein Ehegatte geschieden werden möchte, wird nicht gefragt. Das ist seine persönliche Entscheidung, die er nicht begründen muss.
Worüber entscheidet das Gericht bei einer Scheidung?
Über den Versorgungsausgleich entscheidet das Gericht von Amts wegen zusammen mit der Ehescheidung. Über die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht (Geschiedenenunterhalt), den Regelungen hinsichtlich der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände und Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich) entscheidet das Gericht nur auf Antrag.
Kosten einer Scheidung
Je mehr sich die Ehegatten während des Trennungsjahres über oben genannte Punkte verständigt haben, desto kürzer und kostengünstiger kann das Scheidungsverfahren werden.
Idealerweise hat man über diese Punkte bereits eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die dann vom Gericht bestätigt wird und damit einen vollstreckbaren Titel bildet.

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