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Ehescheidung im Familienrecht

Gibt es bei Ihnen auch Internetscheidung?

Wie kann eine Ehe geschieden werden?

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch richterliche Ent­schei­dung geschieden werden und auch das nur, wenn sie gescheitert ist, so die §§ 1564 und 1565 BGB.

Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn

  • die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben (Trennungs­jahr) und der "An­trags­gegner/die Antrags­geg­nerin" der Ehescheidung zustimmt oder
  • wenn der Antragsgegner/die Antrags­gegnerin der Scheidung nicht zu­stimmt, die Ehegatten aber seit min­des­tens drei Jahren getrennt leben, so § 1566 BGB.

Die Ehe kann auch geschieden werden, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und nicht zu erwarten ist, dass sie die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen, z. B. weil ein Ehegatte sich endgültig weigert, die eheliche Lebens­ge­mein­schaft wieder auf­zu­nehmen.

Warum ein Ehegatte geschieden werden möchte, wird nicht gefragt. Das ist seine per­sön­liche Entscheidung, die er nicht begründen muss.

Worüber entscheidet das Gericht bei einer Scheidung?

Über den Versorgungsausgleich ent­schei­det das Gericht von Amts wegen zu­sam­men mit der Ehescheidung. Über die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht (Geschiedenen­unterhalt), den Re­ge­lun­gen hinsichtlich der Ehewohnung und der Haus­halts­gegen­stände und Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zu­ge­winn­ausgleich) entscheidet das Gericht nur auf Antrag.

Kosten einer Scheidung

Je mehr sich die Ehegatten während des Trennungsjahres über oben genannte Punk­te ver­stän­digt haben, desto kürzer und kosten­günstiger kann das Schei­dungs­ver­fah­ren werden.

Idealerweise hat man über diese Punk­te bereits eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die dann vom Gericht bestätigt wird und damit einen vollstreckbaren Titel bildet.

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