Internetscheidung gibt es nicht. Eine Ehe kann nur von einem Richter nach einer mündlichen Verhandlung geschieden werden. Auch wenn Sie mit dem Anwalt alles per Internet regeln, ist er gesetzlich verpflichtet, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen. Das heißt Sie sparen nur den Gang zum Anwalt, verzichten auf die persönliche Beratung und bezahlen keinen Cent weniger.
Wenn Sie sich den Gang zum Anwalt ersparen und mir die erforderlichen Unterlagen per E- Mail zuschicken möchten, geht das selbstverständlich auch.
Bitte rufen Sie an, dann werden wir alles Weitere besprechen und für Sie veranlassen. Zum Termin vor Gericht müssen Sie jedoch dann kommen.