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Gibt es bei Ihnen auch Internet­scheidung?

Internetscheidung - Die Gerichte machen es nicht.

Internetscheidung gibt es nicht. Eine Ehe kann nur von einem Richter nach einer mündlichen Verhandlung geschieden werden. Auch wenn Sie mit dem Anwalt alles per Internet regeln, ist er gesetzlich verpflichtet, nach dem Rechts­anwalts­ver­gü­tungs­gesetz abzurechnen. Das heißt Sie sparen nur den Gang zum Anwalt, ver­zich­ten auf die persönliche Beratung und be­zah­len keinen Cent weniger.

Wenn Sie sich den Gang zum Anwalt er­sparen und mir die er­for­der­lichen Unter­lagen per E- Mail zuschicken möchten, geht das selbstverständlich auch.

Bitte rufen Sie an, dann werden wir alles Weitere besprechen und für Sie ver­an­lassen. Zum Termin vor Gericht müssen Sie jedoch dann kommen.

Sie suchen für Ihre Scheidung einen Fach­anwalt für Fa­mi­lien­recht? Dann sind Sie hier genau richtig!

Rufen Sie einfach an und wir klären alles Weitere.